Vergütung/Honorar
Erstberatung
Die Erstberatung dient der Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts, der Identifizierung der steuerlichen und rechtlichen Probleme und des Beratungsbedarfs.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, kostet das erste Beratungsgespräch in steuerlichen sowie in rechtlichen Angelegenheiten max. 190 EUR (§ 21 (1) StBVV bzw. § 34 (1) RVG).
Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Grundsätzlich rechnen wir alle steuerberatenden Tätigkeiten über die Steuerberatervergütungsverordnung ab. Die Steuerberatervergütungsverordnung legt eine Mindest- und eine Höchstgebühr fest. In der Praxis hat sich die sog. Mittelgebühr herausgebildet. Diese dient als Richtschnur für die Gebührenschätzung, da sie einen mittleren Schwierigkeitsgrad und mittleren Zeitaufwand für den Steuerberater unterstellt. Bei einfachen oder zeitlich wenig aufwendigen Tätigkeiten passen wir die Mittelgebühr nach unten hin an. Sollte die Tätigkeit sehr komplex und zeitlich aufwendig sein, würden wir eine höhere Gebühr verlangen.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt hingegen grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hier richtet sich die Höhe des Honorars in der Regel nach dem Inhalt der ausgeführten Leistung und dem Gegenstandswert.
Abrechnung nach Zeithonorar
Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir auf Grundlage einer Honorarvereinbarung mit einem festen Stundensatz für Sie tätig werden. Noch vor der verbindlichen Beauftragung erhalten Sie von uns eine konkrete Einschätzung des zu erwartenden Aufwandes. Für eine gute Nachvollziehbarkeit der angefallenen Stunden erstellen wir für Sie eine detaillierte Aufgliederung über die durchgeführten Tätigkeiten.
(In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass eine Abrechnung nach dem RVG dann rechtlich zwingend ist, wenn wir gerichtlich tätig werden und das Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren liegen sollte.)
Gerne können Sie Fragen zur Vergütung auch vorab mit uns klären