Steuerberatung
Steuern wirken sich entscheidend auf die Vermögens- und Liquiditätslage eines jeden Unternehmers und einer jeden Privatperson aus. Deshalb wollen wir Sie bei einer langfristig angelegten Steuer- und Vermögensstrategie unterstützen. So können wir gemeinsam die Steuerlast auf das Notwendigste senken und mögliche Risiken minimieren.
Leistungskatalog (Auszug):
-
Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Personen- und Kapitalgesellschaften
-
Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner
-
Erbschaftsteuererklärungen, Schenkungsteuererklärungen
-
Betreuung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
-
Beratung bei grenzüberschreitenden Umsatzsteuerfragen
-
Anfertigung einer Verbindlichen Auskunft bei steuerrelevanten Gestaltungsfragen gegenüber den Finanzbehörden
-
Beratung im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen (DBA)
-
Einlegen von Rechtsbehelfen bei den zuständigen Finanzbehörden, Betreuung von Klagen vor den Finanzgerichten (FG) und dem Bundesfinanzhof (BFH)
- Beratung bei steuerlichen Nachmeldungen und Vorbereitung von Selbstanzeigen, Beratung und Verteidigung bei Steuerstrafverfahren
Hinweis: Verlängerte Abgabefrist durch Beauftragung eines Steuerberaters!
Wird die Steuererklärung vom Steuerberater erstellt, ist es ausreichend, wenn der Steuerpflichtige die relevanten Unterlagen und Belege bei dem Steuerberater einreicht. Welche dies sind, bestimmt sich individuell aufgrund der vorliegenden steuerlichen Sachverhalte. Für die elektronische Einreichung der Steuererklärung galt bisher eine Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Diese Frist verlängert sich für Erklärungen ab 2018 auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Wollen Sie selbst eine Steuererklärung einreichen, können Sie dies über das amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular der Finanzverwaltung tun. Dies setzt eine vorherige Registrierung im ElsterOnline-Portal voraus (sog. elektronische Authentifikation). Bitte beachten Sie, dass die Erklärung in diesem Fall einzureichen ist bis zum 31. Juli des Folgejahres (Steuererklärungen ab 2018). Für Steuererklärungen bis 2017 endete die Frist am 31. Mai des Folgejahres.